Zur Umsetzung sowohl der nationalen als auch der Landesteststrategie werden ab dem 22.03.in allen teilnehmenden Schulen regelmäßige Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler unter Anleitung von geschulten Personen angeboten.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen ist Voraussetzung. Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.
Es ist vorgesehen, dass jede Schülerin / jeder Schüler, die / der eine Einverständniserklärung der Eltern hat und dies selbst möchte, den Selbsttest unter Aufsicht von hierfür geschulten Personen, durchführt. Die Kinder erhalten dazu eine genaue Anleitung. Als Aufsichtspersonal kommen Lehrer, Schulsanitäter, Schulsozialfachkräfte, anderes Personal wie Helfer vom Team Testzentrum Wasen oder der Hilfsorganisationen sowie freiwillige Eltern in Frage.
Den Zeitpunkt der Testung sowie die genauen Abläufe legt jede Schulleitung individuell fest. Die Eltern sollten darüber informiert werden, an welchen Tagen getestet wird, um bei einem positiven Testergebnis die baldige Abholung des Kindes gewährleisten zu können.
Vorgesehen sind zwei Tests pro Woche im Präsenzbetrieb bzw. ein Test pro Woche im Hybridunterricht oder bei Teilzeitschülern.
Bei zwei Testungen pro Woche sollte der erste Test montags oder dienstags sein und der zweite frühestens am übernächsten Tag.
Die Schülerinnen und Schüler führen die Tests je nach Möglichkeiten der Schule in den Klassenzimmern oder in einem gesonderten Testraum, einer Sporthalle oder anderen geeigneten Räumlichkeiten durch. Alle geltenden Hygieneregeln müssen dabei eingehalten werden (Abstand zwischen den Kindern mind. 1,5 m, regelmäßige Lüftung, Maske nur zum Test ablegen, Handdesinfektion vor und nach Testung).
Die Aufsichtspersonen sind laut Einverständniserklärung der Eltern berechtigt, umgehend die Schulleitung zu informieren.
Fällt der Schnelltest negativ aus, braucht nichts weiter unternommen werden. Die AHA-L-Regeln sollen unverändert eingehalten werden.
Ist der Schnelltest ungültig, wird ein weiterer Test durchgeführt. Bei mehreren ungültigen Testergebnissen sollte ein PCR-Test veranlasst werden.
Fällt der Test positiv aus, ist folgender Ablauf vorgesehen:
Die indirekte Testpflicht soll nur für Stadt- und Landkreise, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz nach Feststellung des zuständigen Gesundheitsamtes von 100 überschritten ist, gelten. Dann ist das Personal an Schulen dazu verpflichtet, die Testangebote anzunehmen.
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die der Testpflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten und sind unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden. Das Regierungspräsidium prüft und veranlasst ggf. dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte.
Schülerinnen und Schüler aller Schularten sollen sich ab dem 19.04.2021 testen lassen müssen, wenn sie am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen. Wird ein Test verweigert oder ist das Testergebnis positiv, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung nicht möglich.
Die Präsenzpflicht ist in Baden-Württemberg weiterhin ausgesetzt. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen.
Die Tests werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt .
Es handelt sich um Corona-Selbsttests der Firma Roche, ab 19.04.2021 um den Hotgen-Test (SARS-CoV-2 Rapid Antigen-Tests), Änderungen sind möglich. Diese sind ein PoC-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung mittels Abstrich im vorderen Nasenabschnitt (kein tiefer Nasen-Rachenabstrich).
Die Spezifität zeigt an, wie viele gesunde, getestete Personen auch als Gesunde erkannt werden. Die Sensitivität gibt Auskunft darüber, wie viele Kranke als Kranke erkannt werden.
Die Tests von Roche (selbstständige Entnahme) haben eine Sensitivität von 84,4 % (95 % CI 67,2 - 94,7 %) und eine Spezifität von 99,2% (95 % CI 97,1 - 99,9 %). Es sind damit sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Befunde möglich.
Kommt der Tupfer vor oder nach Entnahme des Abstriches mit der Haut oder anderen Oberflächen in Berührung, ist der Test verfälscht und es muss ein neuer Test durchgeführt werden.
Alle Testutensilien incl. Teststreifen werden nach Gebrauch in einen reißfesten Müllbeutel geworfen. Dieser wird zugeknotet in einem speziell für die Schnelltests bereitgestellten Mülleimer an der Schule gesammelt und dann über den Restmüll entsorgt.
Die benutzten Flächen werden vom Aufsichtspersonal desinfiziert.