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  • Informationen zum Coronavirus

    Wir informieren Sie über die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • Teststrategie für Stuttgarter Kitas und Kindertagespflege

    Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege tritt mit der aktualisierten Corona-Verordnung Kita  ab dem 19. März 2022 eine zweimalige Testpflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft.

    Um das Betreuungsangebot wahrnehmen zu können müssen demnach alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres zweimal pro Woche getestet werden. Bei jüngeren Kindern wird die zweimalige Testung pro Woche von Seiten der Stadt weiterhin dringend empfohlen. Ausnahmen von der Testpflicht  können der der Corona-Verordnung Kita  entnommen werden.

    Die Testungen können entweder in der Einrichtung oder von den Eltern im häuslichen Bereich durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweiligen Träger.  

    Zur Umsetzung der Testpflicht stellt die Stadt Stuttgart weiterhin allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ausreichend Schnelltests zur Verfügung. Dabei handelt es sich, wie bislang auch, um so genannte Antigen-Lolli-Schnelltests zur Laienanwendung.

    Als Testnachweis im häuslichen Bereich dient der Dokumentationsbogen, den Sie von  Ihrer Kindertageseinrichtung erhalten oder als Musterformular auf dieser Seite unter 'Weitere Informationen'  herunterladen können. In der Kindertagespflege erfolgt die Dokumentation über die Kindertagespflegeperson. Erfolgt die Testung in einem Testzentrum, so ist die  tagesaktuelle Bescheinigung der Teststelle über das Testergebnis vorzulegen. Werden die Nachweise nicht vorgelegt, besteht ein Betretungsverbot bis zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über eine negative Testung.

    Im folgenden Abschnitt finden Sie Fragen und Antworten zur Stuttgarter Teststrategie für Kinder aus Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

    • Fragen und Antworten zum Corona-Schnelltest für Kinder aus Kitas und Kindertagespflege

      Wo wird getestet?

      Bei Kindern in Kitas liegt die Organisation sowie Art und Weise der Durchführung der Testung in der Verantwortung der Träger. Entweder wird der Schnelltest durch die Eltern zu Hause durchgeführt. Das Testmaterial erhalten die Eltern in diesem Fall in Ihrer Kindertageseinrichtung, nebst  Anleitung zur Testdurchführung. Oder der Träger organisiert in Abstimmung mit den Elternvertretungen, die Testung der Kinder durch ihre Eltern in der Kita unter Einhaltung der Hygieneregeln durchzuführen.
       
      Bei Kindern, die die Kindertagespflege besuchen, wird der Schnelltests ausschließlich von den Eltern zu Hause durchgeführt. Sie erhalten das Testmaterial von Ihrer Kindertagespflegestelle.

      Wer führt den Test durch?

      Grundsätzlich wird empfohlen, dass Eltern den Test bei ihrem Kind selbst durchführen. Den Trägern der Kindertageseinrichtungen ist es in Abstimmung mit den Elternvertretungen aber überlassen, ob sie bei der Testung in der Kita ehrenamtliche Helfer*innen bei der Testungen einsetzen. In diesem Fall, ist von diesen eine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Eine Vorlage hierzu finden Sie hier auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".

      In welchem Alter werden die Kinder getestet?

      Die Testkits stehen für Krippen- und Kindergartenkinder und Kinder in Kindertagespflege zu Verfügung. Hortkinder werden im Rahmen der Teststrategie der Schulen getestet. Bereiten Sie Ihr Kind auf den Test vor. Die Testung sollte spielerisch eingeleitet und umgesetzt werden. Sorgen Sie für eine geborgene Atmosphäre.

      Wann und wie oft wird getestet?

      Nach aktueller Landesverordnung sind derzeit zwei Tests pro Woche durchzuführen. Demnach sind die zu empfehlenden Testtage Montag und Donnerstag.

      Besteht eine Testpflicht für Kinder?

      Für Kinder ab Vollendung des erstenLebensjahres gilt für die Teilnahme am Betreuungsangebot eine zweimalige Testpflicht pro Woche. Die Testung von Kindern unter einem Jahr wird weiterhin dringend empfohlen umzusetzen.

      Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?

      Ein Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres wird von der Testung ausgenommen, wenn:
      • 1. Ein COVID-19-Schnelltest aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann. Die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit müssen durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.
      • 2. Es zu der Gruppe der quarantänebefreiten Personen gehört.

      Wie wird das Ergebnis des Schnelltests nachgewiesen?

      Als Nachweis dient im Fall der Testung zu Hause die Vorlage eines Dokumentationsbogens über Durchführung des Schnelltests und das negative Testergebnis. Den Dokumentationsbogen bekommen Sie von Ihrer Einrichtung. Im Fall der Durchführung innerhalb der jeweiligen Einrichtung sind die Testung und das negative Testergebnis angemessen zu dokumentieren. Sofern die Durchführung nicht als Selbsttest erfolgt, dient als Nachweis für einen COVID-19 Schnelltest die Vorlage einer tagesaktuellen Bescheinigung einer anerkannten Teststelle über das Ergebnis. Werden entsprechende Nachweise nicht vorgelegt, besteht ein Betretungsverbot für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über eine negative Testung.

      Darf ein Kind mit Krankheitssymptomen, aber negativem Schnelltest in die Betreuung kommen?

      Aktuelle Informationen und weiterführende Links zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie unter der Überschrift "Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen" auf dieser Webseite.

      Werden persönliche Daten erhoben und gespeichert?

      Eltern sind vor der Testdurchführung dazu verpflichtet, eine Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung zu unterschreiben.

      Es wird von den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen festgehalten, von wem eine Einverständniserklärung vorliegt. Die Testteilnahme und negative Testergebnisse werden nicht namentlich protokolliert. Positive Testergebnisse werden von der Einrichtungsleitung / dem Träger der Kindertagespflegestelle dem Gesundheitsamt übermittelt und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie dem Infektionsschutzgesetz.

      Die Einverständniserklärung

      Wozu ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich?

      Mit der Einverständniserklärung verpflichten sich die Eltern, ein positives Schnelltestergebnis unverzüglich an die Einrichtungsleitung oder die Kindertagespflegeperson zu melden. In der Einverständniserklärung wird darüber informiert, dass die Einrichtungen / der Träger ein positives Testergebnis an das Gesundheitsamt meldet, bzw. melden muss.

      Müssen alle Eltern die Einverständniserklärung ausfüllen?

      Alle Eltern, die die von der Stadt Stuttgart kostenlos zur Verfügung gestellten Schnelltests in Anspruch nehmen wollen, müssen der Einverständniserklärung zustimmen. Bei Nichterteilung der Einwilligung für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr muss zur Teilnahme am Betreuungsangebot der Kita oder Kindertagespflege der Testnachweis auf andere Weise erbracht werden.

      Wieso kann ich bei der Einverständniserklärung ankreuzen, dass ich nicht zustimme?

      Damit die Einwilligungserklärung datenschutzrechtlich konform ist, muss die auszufüllende Person eine echte bzw. freie Wahl haben und dies unmissverständlich im Sinne einer eindeutigen Handlung kundtun: daher die Auswahl zwischen 'zustimmen' und 'nicht zustimmen'. Wenn nicht zugestimmt wird, ist die Konsequenz, dass keine Schnelltests ausgegeben werden.

      Gibt es bei einem Selbsttest Nebenwirkungen oder andere Gefahren?

      Nein, bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch gibt es keine Risiken oder Nebenwirkungen. Der Abstrich wird nur im vorderen Mundbereich (unter der Zunge) durchgeführt.

      Was ist, wenn der Tupfer aus dem Testkit mit den Fingern berührt wird oder mit Oberflächen in Berührung kommt?

      Kommt der Tupfer vor oder nach Entnahme des Abstriches mit der Haut oder anderen Oberflächen in Berührung, ist der Test verfälscht und es muss ein neuer Test durchgeführt werden.

      Was für Folgen hat das Testergebnis?

      Fällt der Schnelltest negativ aus, braucht nichts weiter unternommen werden. Die AHA-L-Regeln (Abstands- und Hygieneregeln, Masketragen und Lüften) sollen unverändert eingehalten werden.

      Ist der Schnelltest ungültig, wird ein weiterer Test durchgeführt. Bei mehreren ungültigen Testergebnissen sollte ein PCR-Test veranlasst werden.

      Fällt der Schnelltest positiv aus, ist folgender Ablauf vorgesehen:

      • Ihr Kind darf die Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegestelle nicht besuchen.
      • Wurde das Kind in der Kindertageseinrichtung getestet, erhält es einen Mund-Nasen-Schutz, wenn dies vom Kind gut toleriert wird. Die Eltern begeben sich mit dem Kind unverzüglich nach Hause. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen für die Heimfahrt nicht benutzt werden.
      • Es wird dringend empfohlen, dass das betroffene Kind in häuslicher Isolation bzw. Quarantäne bleibt.
      • Das positive Testergebnis wird umgehend an die Einrichtungsleitung bzw. an die Kindertagespflegestelle gemeldet.
      • Die Einrichtungsleitung der Kita bzw. der Träger der Kindertagespflegestelle stellt eine Testbescheinigung und sendet diese umgehend an das Stuttgarter Gesundheitsamt. Die Testbescheinigung finden Sie unter www.stuttgart.de/corona/teststrategie-kitas. Die Eltern erhalten eine Kopie der Testbescheinigung.
      • Zur Bestätigung des positiven Testergebnisses muss umgehend ein PCR-Test in einem von der Stadt beauftragten Testzentrum veranlasst werden. Um Anspruch auf die kostenlose PCR-Testung zu haben, bringen Sie den Nachweis Ihres positiven Selbst-/Schnelltests mit (bspw. Testbescheinigung der Kita oder Foto des positiven Testergebnisses). Wir empfehlen, einen Termin beim Testzentrum Cannstatter Wasen zu vereinbaren (https://corona-testzentrum-wasen.de/terminvereinbarung.php) unter Angabe von "PCR-Test bei Fall in Kita/Schule." Weitere PCR-Teststellen finden Sie außerdem immer aktuell unter www.stuttgart.de/schnelltestzentren.
      • Bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses sollen die / der positiv Getestete in Quarantäne bleiben. Bei Vorliegen eines positiven PCR-Testergebnisses veranlasst das Gesundheitsamt die weiteren Maßnahmen.

      Kostet der PCR Test etwas, wenn ein positives Selbsttestergebnis vorliegt?

      Beim Vorliegen eines positiven Selbsttestergebnisses ist ein anschließender PCR-Test für das Kind kostenfrei. Ob weitere Familienangehörige getestet werden müssen, ist von den jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen und dem Impfstatus von engen Kontaktpersonen abhängig.

      Muss die Kita-Gruppe / Kindertagespflegestelle direkt geschlossen werden, wenn ein positives Testergebnis gemeldet wird?

      Das Kind mit einem positiven Schnelltest muss in Quarantäne bleiben oder sich dorthin begeben. Alle weiteren Maßnahmen für die restliche Gruppe und Kontaktpersonen sind von den jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen abhängig.

      Ab wann und wie lange ist das Testergebnis auf der Kassette erkennbar?

      Bitte lesen Sie zunächst die Anleitung zur Durchführung des Tests genau durch. In der Regel ist das Testergebnis nach 15 bis 20 Minuten auf der Testkassette abzulesen. 30 Minuten nach der Testung, ist das Testergebnis nicht mehr gültig. Wenn nach 30 Minuten kein eindeutiges Testergebnis zu erkennen ist, muss der Test wiederholt werden.

      Wie werden die Tests beschafft und finanziert?

      Die Tests werden von der Landeshauptstadt Stuttgart beschafft. Die Finanzierung läuft über die Stadt bzw. über eine Refinanzierung durch das Land. Die Bestellung der Tests läuft über die kommunale Stadtverwaltung.

      Wie müssen die Ausgabe der Tests und deren Verwendung dokumentiert werden?

      Die Einrichtung / Kindertagespflegestelle muss die Ausgabe der Tests online in einer Datenbank dokumentieren.

      Stehen die Informationsunterlagen auf verschiedenen Sprachen zu Verfügung?

      Die Informationsunterlagen zur Durchführung der Selbsttests wurden auf Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch übersetzt und sind hier abrufbar: https://coronavirus.stuttgart.de/item/show/692071
    • Ausführliche Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Materialien und Unterlagen zur Durchführung der Corona-Schnelltests finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen Kita und Kindertagespflege wurden die Unterlagen separat aufgearbeitet.

      Weitere Informationen und FAQs können außerdem hier nachgelesen werden: Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg .

      Mehr Informationen und FAQs für Fachleute finden sich auf dieser Webseite: Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg .
    • Weitere Informationen

      Teststrategie bei Kindern aus Kindertageseinrichtungen

      Die Organisation sowie Art und Weise der Durchführung der Testung liegt in der Verantwortung der Träger. Hierfür werden folgende Varianten, die auch beide parallel möglich sind, vorgeschlagen:

      1. Der Schnelltest wird durch die Eltern zu Hause durchgeführt. Die Eltern erhalten dafür von der Kita eine entsprechende Anzahl an Tests.

      2. Den Trägern der Kindertageseinrichtungen ist es in Abstimmung mit den Elternvertretungen überlassen, ob sie eine Testung der Kinder durch ihre Eltern vor Ort (in den Räumen der Einrichtung oder auf dem Gelände) ermöglichen. Sollte der Träger bei dieser Variante ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Durchführung der Testungen einsetzen, ist von diesen eine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Eine Vorlage hierzu ist untenstehend als PDF eingestellt.

      Weitere Materialien und Vorlagen zur Durchführung von Corona Schnelltests bei Kindern aus Kindertageseinrichtungen finden Sie hier zum Download. Die Materialien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Testdurchführung in Kitas werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf aktualisiert:

      • Anleitung Lolli-Selbsttests Kita (PDF)
      • Kurzanleitung Lolli-Selbsttest (PDF)
      • Kurzanleitung nasaler Selbsttest (PDF)
      • Anleitung nasaler Selbsttest (PDF)
      • Dokumentationsbogen Testdurchführung im häuslichen Bereich (PDF)
      • Dokumentation - Testausgabe und Testergebnisse (PDF)
      • Vereinbarung beim Einsatz von Helferinnen und Helfern (PDF)

      Die Materialien und Unterlagen können Sie auch in Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch einsehen und herunterladen. Diese werden ebenfalls kontinuierlich erweitert und bei Bedarf aktualisiert.

      The material and documents can also be viewed and downloaded in Arabic, English, French and Turkish. These will also be extended on an ongoing basis and updated, if necessary.

      Teststrategie bei Kindern in der Kindertagespflege

      Bei Kindern in der Kindertagespflege wird der Schnelltest grundsätzlich durch die Eltern zu Hause durchgeführt, bevor das Kind zur Kindertagespflegestelle gebracht wird. Das Testmaterial erhalten die Eltern von ihrer Kindertagespflegeperson, nebst erforderlicher Anleitung zur Testdurchführung.

      Weitere Materialien und Vorlagen zur Durchführung von Corona Schnelltests bei Kindern in der Kindertagespflege finden Sie hier zum Download. Die Materialien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Testdurchführung in der Kindertagespflege werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf aktualisiert:

      • Anleitung Lolli-Selbsttests für Kindertagespflege (PDF)
      • Kurzanleitung Lolli-Selbsttest (PDF)
      • Kurzanleitung nasaler Schnelltest (PDF)
      • Anleitung nasaler Selbsttest (PDF)
      • Dokumentationsbogen Testdurchführung im häuslichen Bereich (PDF)
      • Dokumentation - Testausgabe und Testergebnisse (PDF)
      • Informationen nach §13 DSGVO (PDF)

      Die Materialien und Unterlagen können Sie auch in Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch einsehen und herunterladen. Diese werden ebenfalls kontinuierlich erweitert und bei Bedarf aktualisiert.

      The material and documents can also be viewed and downloaded in Arabic, English, French and Turkish. These will also be extended on an ongoing basis and updated, if necessary.
    • Wie führe ich einen Selbsttest durch?














    • Hier steht Ihnen das Video zum Download bereit.
    • Testdurchführung bei Kindern

      Im Video wird ein Test der Marke Hotgen verwendet.
    • Dr. Kasperls Coronatest-Anleitung

      Copyright: Augsburger Puppenkiste(R) 2021, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
      Weitere Infos unter https://www.km.bayern.de/selbsttests
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