Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege tritt mit der aktualisierten Corona-Verordnung Kita ab dem 19. März 2022 eine zweimalige Testpflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft.
Um das Betreuungsangebot wahrnehmen zu können müssen demnach alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres zweimal pro Woche getestet werden. Bei jüngeren Kindern wird die zweimalige Testung pro Woche von Seiten der Stadt weiterhin dringend empfohlen. Ausnahmen von der Testpflicht können der der Corona-Verordnung Kita entnommen werden.
Die Testungen können entweder in der Einrichtung oder von den Eltern im häuslichen Bereich durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweiligen Träger.
Zur Umsetzung der Testpflicht stellt die Stadt Stuttgart weiterhin allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ausreichend Schnelltests zur Verfügung. Dabei handelt es sich, wie bislang auch, um so genannte Antigen-Lolli-Schnelltests zur Laienanwendung.
Als Testnachweis im häuslichen Bereich dient der Dokumentationsbogen, den Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung erhalten oder als Musterformular auf dieser Seite unter 'Weitere Informationen' herunterladen können. In der Kindertagespflege erfolgt die Dokumentation über die Kindertagespflegeperson. Erfolgt die Testung in einem Testzentrum, so ist die tagesaktuelle Bescheinigung der Teststelle über das Testergebnis vorzulegen. Werden die Nachweise nicht vorgelegt, besteht ein Betretungsverbot bis zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über eine negative Testung.
Im folgenden Abschnitt finden Sie Fragen und Antworten zur Stuttgarter Teststrategie für Kinder aus Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Nach aktueller Landesverordnung sind derzeit zwei Tests pro Woche durchzuführen. Demnach sind die zu empfehlenden Testtage Montag und Donnerstag.